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   ArbG Düsseldorf, 30.07.2009 - 6 Ca 2377/09   

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https://dejure.org/2009,24043
ArbG Düsseldorf, 30.07.2009 - 6 Ca 2377/09 (https://dejure.org/2009,24043)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.07.2009 - 6 Ca 2377/09 (https://dejure.org/2009,24043)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Juli 2009 - 6 Ca 2377/09 (https://dejure.org/2009,24043)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Codex juris canonici, Annulierungsverfahren, verhaltensbedingte Kündigung, zweite standesamtliche Ehe.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1 KSchG, can. §§ 1085, 1060 cic, art. 4,5 GG
    Codex juris canonici, Annulierungsverfahren, verhaltensbedingte Kündigung, zweite standesamtliche Ehe.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung eines an einem katholischen Krankenhaus beschäftigten Arztes wegen nach einer Scheidung erfolgter standesamtlicher Wiederheirat; Anspruch eines gekündigten Arbeitnehmers auf vertragsgemäße Beschäftigung über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus bis zum ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 447/03

    Kündigung eines katholischen Kirchenmusikers während der Probezeit

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 30.07.2009 - 6 Ca 2377/09
    1134 cic - (vgl. insgesamt BAG 16. September 2004 - 2 AZR 447/03 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 44; BAG 16. September 1999 - 2 AZR 712/98 - NZA 2000, 208).

    Anderes ergibt sich auch nicht aus der beklagtenseits angezogenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16. September 2004 (- 2 AZR 447/03 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 44).

  • BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83

    Loyalitätspflicht

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 30.07.2009 - 6 Ca 2377/09
    Es bleibt grundsätzlich den verfassten Kirchen überlassen, verbindlich zu bestimmen, was "die Glaubwürdigkeit der Kirche und ihre Verkündigung erfordert" und welche die "wesentlichen Grundsätze der Glaubens- und Sittenlehre" sind bzw. was gegebenenfalls als schwerer Verstoß gegen diese anzusehen ist (BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 -, - 2 BvR 1718/83 -, - 2 BvR 856/84 - NJW 1986, 367).

    Diese unterliegen als für alle geltendes Gesetz im Sinne des Art. 137 Abs. 3 Satz 1 WRV umfassender arbeitsgerichtlicher Anwendungskompetenz (BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 - , - 2 BvR 1718/83 - , - 2 BvR 856/84 - NJW 1986, 367).

  • BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 712/98

    Kündigung; Kirchendienst

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 30.07.2009 - 6 Ca 2377/09
    1134 cic - (vgl. insgesamt BAG 16. September 2004 - 2 AZR 447/03 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 44; BAG 16. September 1999 - 2 AZR 712/98 - NZA 2000, 208).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 30.07.2009 - 6 Ca 2377/09
    Die Weiterbeschäftigungspflicht beruht auf den Grundsätzen der Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichtes vom 27. Februar 1985 (- GS 1/84 - NZA 1985, 702).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 63/03

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Äußerungen des Arbeitnehmers im

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 30.07.2009 - 6 Ca 2377/09
    Ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund nach § 1 Abs. 2 KSchG liegt vor, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht - schuldhaft - verletzt, das Arbeitsverhältnis dadurch konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien billigenswert und angemessen erscheint (BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - NZA 2005, 158).
  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 10/92

    Verhaltensbedingte Kündigung - Pflichtenkontrolle

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 30.07.2009 - 6 Ca 2377/09
    Als verhaltensbedingter Kündigungsgrund kommt daher nur ein solcher Umstand in Betracht, der einen ruhig und verständig urteilenden Arbeitgeber zur Kündigung bestimmen kann (BAG 2. November 1961 - 2 AZR 241/61 - AP § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 3; BAG 21. Mai 1992 - 2 AZR 10/92 - DB 1992, 2446; BAG 5. November 1992 - 2 AZR 287/92 - RzK I 5 i Nr. 81).
  • BAG, 22.07.1982 - 2 AZR 30/81

    Ultima-Ratio-Prinzip

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 30.07.2009 - 6 Ca 2377/09
    Es genügen hier vielmehr solche im Verhalten des Arbeitnehmers liegende Umstände, die bei verständiger Würdigung und Abwägung der Interessen der Vertragsparteien und des Betriebs die Kündigung als billigenswert und angemessen erscheinen lassen (BAG 22. Juli 1982, - 2 AZR 30/81 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 10 = DB 1983, 180).
  • BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 287/92

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung eines Lehrers wegen des Erzählens eines

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 30.07.2009 - 6 Ca 2377/09
    Als verhaltensbedingter Kündigungsgrund kommt daher nur ein solcher Umstand in Betracht, der einen ruhig und verständig urteilenden Arbeitgeber zur Kündigung bestimmen kann (BAG 2. November 1961 - 2 AZR 241/61 - AP § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 3; BAG 21. Mai 1992 - 2 AZR 10/92 - DB 1992, 2446; BAG 5. November 1992 - 2 AZR 287/92 - RzK I 5 i Nr. 81).
  • BAG, 02.11.1961 - 2 AZR 241/61

    Persönlich haftende Gesellschafterin - Kommanditgesellschaft - Verwaltung der

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 30.07.2009 - 6 Ca 2377/09
    Als verhaltensbedingter Kündigungsgrund kommt daher nur ein solcher Umstand in Betracht, der einen ruhig und verständig urteilenden Arbeitgeber zur Kündigung bestimmen kann (BAG 2. November 1961 - 2 AZR 241/61 - AP § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 3; BAG 21. Mai 1992 - 2 AZR 10/92 - DB 1992, 2446; BAG 5. November 1992 - 2 AZR 287/92 - RzK I 5 i Nr. 81).
  • BVerfG, 22.10.2014 - 2 BvR 661/12

    Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen

    Hiergegen erhob der Kläger Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht D. Mit Urteil vom 30. Juli 2009 - 6 Ca 2377/09 - stellte das Arbeitsgericht fest, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung aufgelöst worden sei und verurteilte die Beschwerdeführerin zur Weiterbeschäftigung des Klägers.
  • LAG Düsseldorf, 01.07.2010 - 5 Sa 996/09

    Kündigung eines Chefarztes wegen zweiter Eheschließung unwirksam

    1) Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 30.07.2009 - 6 Ca 2377/09 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 30.07.2009 hat die 6. Kammer des Arbeitsgerichts Düsseldorf - 6 Ca 2377/09 - dem Klagebegehren des Klägers entsprochen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 30.07.2009 - 6 Ca 2377/09 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

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